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BAföG-Antrag leicht gemacht

11 Tipps, um das Antragstellen zu meistern

Das Studentenwerk ist jedem Student ein Begriff. Es hat viele Funktionen.

Doch welche genau das sind, ist vielen nicht klar. Einerseits kümmert sich das Werk um unser Essen in der Mensa, um Beratung und studentisches Wohnen.

Das Studentenwerk ist auch für das sogenannte BAföG verantwortlich. Für Studenten ein wichtiges Thema, da jeder Geld braucht. Auch hier gibt es Unklarheiten, besonders wenn es um das Antragstellen geht. Dieser Artikel soll ein Leitfaden sein, um sich das Ausfüllen und das Verständnis des BAföG-Antrags zu erleichtern.

Wer sich dafür interessiert: https://www.bafög.de/


Wie kann man sich anmelden?  Formblätter und Bescheide ausfüllen, die sich im Internet befinden (das geht auch während der Beratung). Die Formulare findet ihr hier: https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php

Wann lohnt es sich, einen Antrag zu stellen? Immer. Selbst wenn es kein Geld gibt, weiß man hinterher, wie viel man von den Eltern als Unterstützung kriegen müsste.

Wann sollte man allgemein den Antrag stellen?  Es ist zu beachten, dass das Bafög erst vom Monat der Antragstellung gewährt wird und nicht rückwirkend gezahlt werden kann, also so früh wie möglich (1-2 Monate vor Studien-/Semesterbeginn).

Wie viel kann man grundsätzlich kriegen und wie erfährt man das?  Das hängt von Alter, Wohnort, Familienumständen und Einkommen (auch der Eltern) ab. Man kann vorher einen BAföG-Rechner im Internet verwenden.

Hier geht es zu einem BAföG-Rechner: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Was sind die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Antrags? Auf Seite 3 bei Einkommensangabe unten muss man entweder alle Zeilen ausfüllen oder eine Null beziehungsweise einen Strich eintragen, falls keine Angabe vorhanden! Gilt auch für alle anderen Blätter: Immer alles ausfüllen, sonst kann Antrag nicht bearbeitet werden. Außerdem: keine Unterschrift vergessen!

Welche Belege werden grundsätzlich gebraucht?  Der Mietvertrag, Krankenkassenbescheid, Vermögensbescheide und Studienbescheinigung nach jedem Semester.
Es müssen alle Änderungen (zum Beispiel Wohnsitz oder Vermögen) sofort eingereicht werden!

Spezielle Situationen: Wenn man schon 3 Jahre gelernt hat und danach 3 Jahre erwerbstätig war, ist das Einkommen der Eltern irrelevant.
Das ist auch der Fall, wenn man ab 18 für 5 Jahre erwerbstätig war.

Bei Fachrichtungswechsel: FRW können das eigene BAföG beeinflussen. Es ist immer notwendig, ihn anzugeben. Jedoch wird bei einem Wechsel ab dem 3. Semester eine schriftliche Begründung gefordert.

Leistungsnachweis: Zu Beginn des 5. Semesters ist ein Leistungsnachweis der bis dahin erbrachten Credits und Leistungen an das BAföG-Amt erforderlich. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, kann die Förderung nicht erfolgen.

Welche Formblätter braucht man und welches Blatt ist wofür gedacht?  Es gibt mehrere Formblätter für verschiedene Umstände. Nicht jeder muss alle Formblätter ausfüllen.

Formblatt 1: Angaben zum schulischen/beruflichen Werdegang sowie Zusatzblatt für Kinderbetreuungszuschlag
Formblatt 2: Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte sowie Teilnahme an Praktika und so weiter
Formblatt 3: Einkommen des Partners/Ehepartners sowie der Eltern (beide Elternteile werden benötigt!)
Formblatt 4: Erklärung der Eltern/ des Elternteils
Formblatt 5: Nachweis zur Leistungsbescheinigung
Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
Formblatt 7: Aktualisierungsantrag des Antragstellers (bei Änderungen wie Umzug und so weiter)
Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistungen

Übrigens: Die Formblätter werden manchmal (auch dieses Jahr!) geändert und aktualisiert. Also nicht wundern, wenn etwas anders erscheint.
So gesehen sind also nur die Formblätter 1, 3, 4 und im Lauf der Zeit Blatt 5 und eventuell 7 notwendig, der Rest muss nicht zwingend eingereicht werden.

Noch ein allgemeiner Tipp: Egal was passiert, eine Beratung lohnt sich immer. Die Mitarbeiter sind hilfsbereit und dazu da, Fragen zu beantworten. Auch beim Ausfüllen des Antrags können sie unterstützen, falls man keinen Durchblick hat.

Meldet euch dazu hier: bafoeg@studentenwerk-halle.de  (allgemeiner Kontakt) oder bei Diana Stroh vom Wohnheim 5: D.Stroh@studentenwerk-halle.de, +49 3461 4416201  

Wer aus Halle kommt: Herr Müller, 0345684720 (Studentenwerk Halle)

Für weitere allgemeine Informationen: https://www.studentenwerk-halle.de/

Es soll ein gutes Verhältnis zwischen Studenten und dem Werk geben. Mit diesen Informationen helfen wir den Mitarbeitern des Studentenwerks, indem wir ihnen zusätzliche Arbeit abnehmen. Das trimediale Projekt soll dies ermöglichen und als Vermittler dienen.

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